Das belgische Königshaus
Der Königliche Palast befindet sich am anderen Ende des Königlichen Parks.
Der Palast ist der Ort, wo der König die Privilegien eines Staatsoberhauptes ausübt.
Im Palast gewährt der König seine Audienzen und dort werden auch die Staatsangelegenheiten behandelt.
Außer dem Arbeitszimmer des Königs und der Königin befinden sich im Königlichen Palast die Dienste des Großmarschalls des Hofes, des Kabinettschefs des Königs, des Leiters des Militärhauses des Königs und des Intendanten der Zivilliste des Königs.
Zudem verfügt der Palast über so genannte Salons d'apparat (Prunksalons), wo die großen Empfänge veranstaltet werden, sowie über Appartements, die ausländischen Staatsoberhäuptern bei Staatsbesuchen zur Verfügung gestellt werden.
Quellen: www.monarchie.be
Geschichte
Belgien erklärte 1830 seine Unabhängigkeit, die Monarchie wurde jedoch erst 1831 eingeführt.
Leopold I., Prinz von Sachsen-Coburg-Gotha, legte am 4. Juni 1831 den Eid als erster König der Belgier ab.
Belgien ist eine konstitutionelle Erbmonarchie.
Rolle und Funktion der Institutionen des Landes, inbegriffen der Monarchie, werden von der Verfassung geregelt. „Erbmonarchie" spielt darauf an, dass die in der Verfassung festgelegte Funktion des Königs nur von einem Nachfahren des ersten Königs der Belgier, Leopold I., ausgeübt werden kann.
Die Verfassung stellt den König über ideologische und religiöse Überlegungen, politische Meinungen und Diskussionen und über wirtschaftliche Interessen.
Er ist Schiedsrichter und Hüter der Einheit und der Unabhängigkeit des Landes.
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Leopold I. König der Belgier von 21.07.1831 bis 10.12.1865 |
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Leopold II. König der Belgier von 17.12.1865 bis 17.12.1909 |
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Albert I. König der Belgier von 23.12.1909 bis 17.02.1934 |
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Leopold III. König der Belgier von 23.02.1934 bis 16.07.1951 |
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Prinzregent Charles Regent von 20.09.1944 bis 20.07.1950 |
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Baudouin König der Belgier von 17.07.1951 bis 31.07.1993 |
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Albert II. König der Belgier von 09.08.1993 bis 31.07.2013 |